Eine Strafe (wie z.B. im Strafgesetzbuch vorgesehen der Freiheitsentzug - oder das Fahrverbot im Strassenverkehr) dient der Erziehung und der Wiederherstellung der Gerechtigkeit. Der Täter soll merken, dass seine Tat negative Folgen hat. Diese negativen Folgen müssen normalerweise andere tragen (ein Dieb schädigt das Opfer - er selbst hat ja zunächst Vorteile durch den Diebstahl). Durch die Verhängung einer Strafe wird die Gerechtigkeit wiederhergestellt: Jetzt hat der Täter selbst die negativen Folgen zu tragen; er wird hoffentlich gleichzeitig lernen, dass es weh tut, Opfer zu sein.
Eine Verzicht auf Strafe, die durch eine Wiedergutmachung ersetzt wird, ist möglich, wenn eine Erziehung nicht nötig erscheint: Der Täter hat nicht aus böser Absicht gehandelt oder sieht inzwischen seinen Fehler ein. In einem solchen Fall reicht es aus, wenn er einen guten Dienst an der Allgemeinheit leistet (z.B. Sozialstunden verrichtet oder Gelder an eine wohltätige Einrichtung zahlen muss).
Für die kleine Welt des Gruppenleiters heißt das
Die Konsequenz eines unsozialen Verhaltens sollte sich daher danach richten, ob dem Kind die Tat leid tut: Sieht das Kind sein Verhalten ein, so sollte man eine Wiedergutmachung wählen, bleibt das Kind uneinsichtig, sollte man eine «echte» Strafe wählen.
Eine Strafe wäre z.B. der Ausschluss vom Programm, sportliche Übungen, Übergehen des Täters beim Verteilen von Süssigkeiten oder beim Eisessen, Ausmalen der Nullen im Telefonbuch (dient besonders der Beruhigung bei kleinen Hitzköpfen) usw.
Wiedergutmachungen wären z.B. die sozialen Dienste im Ferienlager (wie z.B. Spüldienst, Kloputzen oder Fegen); in Gruppenstunden Vorbereitung eines Spiels der nächsten Gruppenstunde, Backen eines Kuchen für die nächste Stunde, Aufräumen am Ende der Stunde usw.
Die Unterscheidung hat auch noch einen anderen positiven Effekt: Wenn diese Dienste als Strafen verhängt werden, dann ist allen klar: Das sind keine Dienste, sondern bloße Unannehmlichkeiten. Da braucht anschließend kein Gruppenleiter zu fragen, ob hier oder dort mal einer freiwillig mit abtrocknet - wer geht schon freiwillig ins Gefängnis?
Bleibt aber der soziale Charakter erhalten, indem diese Dienste nicht als Strafe, sondern als Wiedergutmachung verhängt werden, dann werden auch diejenigen, die regulär zum Dienst eingeteilt wurden, ihre Arbeit als einen Beitrag zum Gelingen des Ganzen ansehen.