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Konsequenzen


Immer wieder gibt es in Ferienlagern Dinge oder Verhaltensweisen von Kindern, die nicht in Ordnung sind.

Leider nutzt aber das Apellieren an das Verständnis der Kinder und auch das Einsetzen der eigenen Autorität nicht immer. In solchen (hoffentlich seltenen) Fällen bleibt einem verantwortlichen Gruppenleiter nichts anderes übrig, als auch einmal Strafen zu verhängen. Die Annahme, dass Gruppenstunden oder Ferienfreizeiten «straffreie Zonen» sind, ist unrealistisch.



Dabei sind aber ganz wichtige Regeln zu beachten:

  • Strafe als bequemes Erziehungsmittel, als Ausdruck der Verlegenheit, der Unbeherrschtheit oder des Gekränktseins hat in Freizeiten und Gruppenstunden keinen Platz!
  • Körperliche Züchtigung (Schläge etc) sind grundsätzlich verboten, zudem pädagogisch indiskutabel - das gleiche gilt (z.B. im Ferienlager) für Essensentzug, Schlafentzug oder Freiheitsentzug!!!
  • Versucht, so wenig wie möglich strafen. Zu häufiges Strafen hat den gegenteiligen Effekt: Der Leiter wird nicht mehr ernstgenommen.
  • Die Strafe sollte der Tat angemessen sein; sie dient nicht zur Abschreckung, sondern ergibt sich aus der unsozialen Tat.
  • Die Strafe solte unmittelbar nach der Tat verhängt werden - nicht erst viel später.
  • Mit dem «Vollzug» der Strafe ist die Affäre beendet; wenn ihr nachtragend seid, setzt ihr Euch selbst ins Unrecht.
  • Zeigt der Bestrafte Einsicht, so sollte die Strafe weniger Strafe, sondern vielmehr Wiedergutmachung sein.

 

Strafe und Wiedergutmachung

Ich darf hier einen kleinen, kurzen Ausflug in die Rechtswissenschaft machen, denn auch für die Gruppenleiter empfiehlt sich, den Unterschied zwischen Wiedergutmachung und Strafe zu verstehen und entsprechend zu handeln.

Eine Strafe (wie z.B. im Strafgesetzbuch vorgesehen der Freiheitsentzug - oder das Fahrverbot im Strassenverkehr) dient der Erziehung und der Wiederherstellung der Gerechtigkeit. Der Täter soll merken, dass seine Tat negative Folgen hat. Diese negativen Folgen müssen normalerweise andere tragen (ein Dieb schädigt das Opfer - er selbst hat ja zunächst Vorteile durch den Diebstahl). Durch die Verhängung einer Strafe wird die Gerechtigkeit wiederhergestellt: Jetzt hat der Täter selbst die negativen Folgen zu tragen; er wird hoffentlich gleichzeitig lernen, dass es weh tut, Opfer zu sein.

Eine Verzicht auf Strafe, die durch eine Wiedergutmachung ersetzt wird, ist möglich, wenn eine Erziehung nicht nötig erscheint: Der Täter hat nicht aus böser Absicht gehandelt oder sieht inzwischen seinen Fehler ein. In einem solchen Fall reicht es aus, wenn er einen guten Dienst an der Allgemeinheit leistet (z.B. Sozialstunden verrichtet oder Gelder an eine wohltätige Einrichtung zahlen muss).

Für die kleine Welt des Gruppenleiters heißt das:

Die Konsequenz eines unsozialen Verhaltens sollte sich daher danach richten, ob dem Kind die Tat leid tut: Sieht das Kind sein Verhalten ein, so sollte man eine Wiedergutmachung wählen, bleibt das Kind uneinsichtig, sollte man eine «echte» Strafe wählen.

Eine Strafe wäre z.B. der Ausschluss vom Programm, sportliche Übungen, Übergehen des Täters beim Verteilen von Süssigkeiten oder beim Eisessen, Ausmalen der Nullen im Telefonbuch (dient besonders der Beruhigung bei kleinen Hitzköpfen) usw.

Wiedergutmachungen wären z.B. die sozialen Dienste im Ferienlager (wie z.B. Spüldienst, Kloputzen oder Fegen); in Gruppenstunden Vorbereitung eines Spiels der nächsten Gruppenstunde, Backen eines Kuchen für die nächste Stunde, Aufräumen am Ende der Stunde usw.

Die Unterscheidung hat auch noch einen anderen positiven Effekt: Wenn diese Dienste als Strafen verhängt werden, dann ist allen klar: Das sind keine Dienste, sondern bloße Unannehmlichkeiten. Da braucht anschließend kein Gruppenleiter zu fragen, ob hier oder dort mal einer freiwillig mit abtrocknet - wer geht schon freiwillig ins Gefängnis?
Bleibt aber der soziale Charakter erhalten, indem diese Dienste nicht als Strafe, sondern als Wiedergutmachung verhängt werden, dann werden auch diejenigen, die regulär zum Dienst eingeteilt wurden, ihre Arbeit als einen Beitrag zum Gelingen des Ganzen ansehen.



Gerechtigkeit üben und Mass halten

Desweiteren sind selbstverständlich die Grundsätze zu beachten, die allen Rechtssystemen zugrundeliegen:

  • Hat ein Kind mit Absicht gehandelt?
  • Wußte es von dem Verbot?
  • Hat es etwas Böses gewollt?
  • Ist die Tat aus Versehen oder durch eine Provokation geschehen?
  • Gibt es sonstige mildernde Umstände?

Genauso wie der Leiter Grund und Sinn eines Verbotes oder einer Regelung nahebringen sollte (soweit möglich), genauso sollte der Leiter immer versuchen, dem Kind den Grund und die Bedeutung einer Strafe verständlich zu machen. Allerdings gilt für beides: Man kann etwas nur dem einsichtig machen, der etwas einsehen möchte. Lasst Euch nicht auf jede Diskussion ein, man kann gerechtes Verhalten auch zerreden.



Bemüht Euch, nicht nur wenige Strafen zu verhängen , sondern auch nicht zu oft mit Strafen zu drohen :
  • Grundsätzlich gilt: Die Strafe, die Ihr androht, müßt Ihr auch verhängen - sonst macht Ihr Euch unglaubwürdig.
    Überlegt Euch also gut, bevor Ihr Euch in Drohungen flüchtet!
  • Versucht lieber, mit Eurer eigenen Person für Ordnung zu sorgen, als die «geliehene Autorität» einer Strafe zu benutzen.

 

 

(mit freundlicher Genehmigung der Karl-Leisner-Jugend)




 
 


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