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Sexualstrafrecht


Einführung:


Gesetzesgrundlagen: §§ 174, 176, 180 und 182 StGB

Die für die Kinder- und Jugendarbeit bedeutsamen Bestimmungen sollen garantieren, dass sich junge Menschen ungestört entwickeln und reifen können.
Das Ziel des Sexualstrafrechts nach dem StGB ist der Schutz des Einzelnen auf freie Selbstbestimmung.

Bzgl. des Zusammenhangs von „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ nimmt das Gesetz eine Aufteilung nach Schutzaltersgrenzen vor. Es werden unterschieden:


a. Kinder:
Personen bis 14 Jahre

  • Jede sexuelle Handlung an Kindern unter 14 Jahren ist strafbar! (Strafgesetzbuch §176)


b. Jugendliche:
Personen zwischen 14 und 16 Jahren

  • Zum einen sind sexuelle Handlungen zwischen Aufsichtspersonen und Teilnehmern unter 16 Jahren höchst strafbar !
  • Zum anderen dürfen sexuelle Handlungen zwischen Teilnehmern unter 16 weder toleriert noch gefördert werden !

c. Jugendliche: Personen zwischen 16 und 18 Jahren

  • Alle sexuellen Handlungen zwischen Aufsichtspersonen und Teilnehmern dieser Altersklasse sind nur dann strafbar, wenn sie (mehr oder weniger) durch Nötigung / Erpressung / Ausnutzung der Machtverhältnisse entstanden sind !


d. Volljährige:
Personen über 18 Jahren

Das Sexualstrafrecht dient dem Schutz des Einzelnen auf freie Selbstbestimmung. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung müssen nach der Schutzaltersgrenze beurteilt werden.


Unter sexuellen Handlungen versteht man, klar und deutlich ausgedrückt, alle die Taten , die auch sexuell geprägt sind !
Dazu gehören Geschlechtsverkehr, Petting, Orale und anale Befriedigung ! (Bereits der Versuch ist strafbar !)
Kuscheln, Berührungen und nett gemeinte Liebkosungen (Backe streicheln) gehören nicht dazu !



Was ist, wenn ich Kinder bei sexuellen Handlungen erwische ?

  • Unterbreche erstmal die Handlung und bitte die Kinder, sich ggf. anzuziehen
  • Sorge dafür, dass evtl. Schaulustige den Ort verlassen
  • Rede mit den Kids und erkläre, dass es sich hier um nicht erlaubte Tätigkeiten handelt
  • Begründe ein Verbot solcher Handlungen nicht nur mit dem Gesetz, sondern zeige Folgen auf (Vorbild für kleinere Kinder, Erzählungen zuhause, evtl. Entwicklungsstörungen....)
  • Beobachte in der nächsten Zeit das weitere Treiben dieser Kinder / Gruppe



Was ist, wenn ich Betreuer bei sexuellen Handlungen erwische ?

  • Sofortige Meldung an den Träger
  • Nach Rücksprache und Schwere des Falles den Betreuer entweder heimschicken oder deutlich zurechtweisen
  • Auch hier gilt: beobachte das weitere Treiben entsprechender Personen



Begriffserklärungen:

  • Sexuelle Handlungen mit Körperkontakt sind Handlungen, die vom Täter an Kindern und Jugendlichen oder von diesen am Täter vorgenommen werden
  • Handlungen ohne Körperkontakt betreffen das Zuschauen bei sexuellen Handlungen, z.B. Striptease, Onanieren.
  • Unter "Bestimmen" ist jede Art von Willensbeeinflussung zu verstehen, also überreden, versprechen, drohen, sofern ein gewisser Zwang auf Kinder und Jugendliche ausgeübt wird.
  • "Vorschub leisten" ist die Vermittlung oder Gewährung und Verschaffung von Gelegenheit zur Vornahme sexueller Handlungen.



 
 


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