Wer kennt das nicht:
man
würde gerne wieder als Betreuer ins 2-wöchige
Ferienlager fahren und hat das Problem , dass dafür
zwei Wochen Jahresurlaub "draufgehen" !
Hier aber lohnt es sich vielleicht, sich genau zu informieren,
ob der Arbeitgeber einem Sonderurlaub - bezahlt oder unbezahlt
- zustimmen würde !
Die
Bestimmungen, ob Sonderurlaub gewährt werden kann
oder muss, sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich
!
Eine gute Voraussetzung ist jedenfalls immer die Gruppenleitercard
!!
Bezahlt werden muss der Urlaub in der Regel nicht !
SIEHE
HIERZU DIESEN LINKTIP
Also:
- Wenn notwendig und möglich: klärt Vertretungen Eurer Person zu Zeiten des Sonderurlaubs ab
- Meldet
Euren Anspruch möglichst früh
- erklärt Eurem AG die Sozialität der Maßnahme
- manchmal kann man seine Chefs durch gute Argumente überzeugen
Sonderurlaub (-Links) in......
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